Häufig gestellte Fragen (FAQ’S) und Informationen        zur Schuleinschreibung 2025/2026

Zu welchem Zeitpunkt kann ich mir einen Termin zur Schuleinschreibung ausmachen?


Kinder, die vom 2. September 2018 bis 1. September 2019 geboren sind, werden im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig und müssen von ihren Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden. Die Eltern erhalten im Oktober 2024 eine Zuschrift der Bildungsdirektion für Wien. Sobald Sie diesen Brief erhalten, können Sie sich an der angegebenen Schule zur Schuleinschreibung erkundigen und erhalten Informationen zur Anmeldung.
Die Schuleinschreibung findet in 2 Phasen statt! 
 

 

1. Phase: Datenerfassung vom 11. November bis 22. November 2024

                       (ausgenommen 15. November 2024/Schule wegen Feiertag geschlossen)

 
Terminvergabe in der ersten Phase nur bei

Ansuchen um vorzeitige Aufnahme für Kinder die in der Zeit vom 2. September 2025 bis 1. März 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen 
                     
Antrag auf Feststellung der allgemeinen Schulpflicht laut Mutter-Kind-Pass für Kinder die schulpflichtig sind, deren Geburtstermin vor dem laut Mutter-Kind-Pass berechneten Datum liegt, besteht die Möglichkeit des Besuches eines weiteren Kindergartenjahres. 


 
Für die Abgabe des Kuverts mit den ausgefüllten Formularen und Kopien benötigen Sie keinen Termin!

                   
Das mit dem Namen des Kindes beschriftete Kuvert ist ab 11. November 2024 bis 22. November 2024 in die bereitgestellte Schuleinschreibungs-Box im Schuleingangs-Foyer einzuwerfen. 
 

                   

Inhalt des Kuverts:



Als Original:
       
1. Anmeldeblatt - VS 
(Im Brief der Bildungsdirektion enthalten)                
Bitte vollständig ausfüllen und mit Datum und Unterschrift versehen (Hinweis: Unsere Schule ist eine OVS)
  
2. Bestätigung des Kindergartenbesuchs
Die für die Schuleinschreibung benötigte Bestätigung über den aktuellen Besuch Ihres Kindes erhalten Sie in Ihrem Kindergarten

3. Ärztliche Bestätigung bei befundeten Krankheiten des Kindes
Nur bei chronischen Krankheiten wie beispielsweise Diabetes, Beeinträchtigungen, Behinderungen beizulegen                               
                                   
4. Arbeits- oder Ausbildungsbestätigung der Eltern im gemeinsamen Haushalt

Nur beilegen wenn Sie für Ihr Kind unsere Tagesbetreuung mit Essen und Lernzeit sowie anschließender Freizeitgestaltung in Anspruch nehmen wollen.
Eine Arbeitsbestätigung erhalten Sie in Ihrem Betrieb
Eine Ausbildungsbestätigung erhalten Sie in Ihrer Schule/Fakultät bzw. Kursinstitut
Bei Selbständigkeit ist ein Gewerbe-, Gisa-Auszug  oder ähnlicher Nachweis beizulegen
Lohnzettel dürfen nicht angenommen werden!

Als Kopie: 
         
1. Meldezettel des Kindes
2. Geburtsurkunde des Kindes
3. E-Card oder Ersatzbeleg des Kindes
4. Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
5. Taufschein oder Nachweis der Religionszugehörigkeit
6. ggf. Obsorgebescheid  
 
 
Wir weisen darauf hin die Anmeldung nur mit vollständig abgegebenen Unterlagen bearbeiten zu können!
Die Anmeldung gilt als Vormerkung, ist aber keine Zusage zu unserem Schulstandort! 

Bei Fragen sind wir gerne für Sie erreichbar

 

Nach Bearbeitung der Aufnahmen erhalten Sie eine Information der Bildungsdirektion Wien, an welcher Schule Ihr Kind aufgenommen wurde. In dieser wird auch die Schulreifetestung stattfinden. Mit dem Erhalt dieses Schreibens können Sie die angegebene Schule für eine Terminvereinbarung kontaktieren!


                    

   Die 2. Phase: Schulreifefeststellung mit Ihrem Kind
findet vom 10. Februar bis 7. März 2025
nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt!

 

 
Bei der Terminvereinbarung mit Frau Diesel und hier auf unserer Homepage erhalten Sie zeitnah weitere Informationen zur 2. Phase der Schuleinschreibung 2025/26.


 

Ich wohne nicht weit von der Schule entfernt. Wie stehen meine Chancen, dass ich einen Schulplatz erhalte?


Wohnnähe und Geschwisterkinder sind Kriterien für die Schulplatzvergabe.
 

Wenn ich einen späten Einschreibetermin bekomme, beeinträchtigt dies meine Chancen für einen Schulplatz?


Nein! Wichtig ist nur, dass Sie sich einen Termin zur Schuleinschreibung an der Wunschschule ausmachen.
 

Werden die Lehrer*innen der jetzigen 4. Klassen wieder eine 1. Klasse übernehmen?


Voraussichtlich, ja! Jedoch können sich jederzeit schulische, aber auch private Veränderungen ergeben.
 

Ich möchte unbedingt die 4. Klassen-Lehrer*innen kennenlernen. Wann wäre das möglich?


Sie können die voraussichtlichen Lehrkräfte bei unserem Tag der offenen Tür im Oktober kennenlernen.
 

Kann ich mir eine bestimmte Klassenlehrer*in für mein Kind aussuchen?


Sie können einen Wunsch abgeben. Die Klasseneinteilung obliegt allerdings der Schulleitung und wird aufgrund bestimmter Kriterien durchgeführt (Anzahl Buben/Mädchen, Religionsbekenntnis etc.)
 

Welche Schwerpunkte hat die Schule?


Wir sind eine Global Education Primary School (GEPS) Schule. Pro Jahrgang gibt es eine Klasse mit Naturwissenschaftlichem Schwerpunkt.
 

Kann ich den Wunsch äußern, dass mein Kind mit einem Freund/einer Freundin in die Klasse kommt?


Sie können einen Wunsch abgeben. Die Klasseneinteilung obliegt allerdings der Schulleitung.
 

Kann ich mit meinem Kind ausnahmsweise doch die Schule anschauen kommen?


Derzeit sind leider keine Schulbesuche bzw. Führungen durch das Schulhaus möglich.
 

Ein Kind besucht schon diese Schule. Habe ich dann sicher einen Schulplatz?


Ja! Kinder, deren Geschwister derzeit in der 1., 2. oder 3. Klasse sind, haben einen Fixplatz an unserer Schule.
 

Wann erfahre ich, ob mein Kind einen Schulplatz erhalten hat.


Voraussichtlich im Mai.


Wer entscheidet, ob mein Kind der Wunschschule aufgenommen wird?


Die Bildungsdirektion (Präsidiale 6) entscheidet.
 

Was passiert, wenn mein Kind bei der Schuleinschreibung nicht schulreif ist?


Dann muss Ihr Kind eine Vorschulklasse besuchen oder integrativ als Vorschulkind die 1. Klasse besuchen.
 

Mein Kind ist noch nicht schulpflichtig, ich möchte es jedoch vorzeitig für den Schulbesuch anmelden. Was muss ich machen?


Wenn Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen möchten, müssen Sie während der 1. Anmeldungsphase für die Schulreifefeststellung im Herbst um vorzeitige Aufnahme ansuchen. Im Zuge der Schulreifefeststellung wird festgestellt, ob Ihr Kind bereits schulreif ist. Dann kann Ihr Kind die 1.Klasse besuchen!


Von wem bezieht die Schule das Essen?


Gourmet ist unser Essenslieferant. Der Anbieter für das Essen wird vom Elternverein beschlossen und festgelegt.
 

Was kostet die Nachmittagsbetreuung? 

 
Derzeit: Betreuungsbeitrag:  7,40€ und gratis Mittagessen

Ermäßigungsformulare sind auch in der Direktion erhältlich.
 

Mein Kind ist ohne religiöses Bekenntnis. Was macht es, wenn die anderen Kinder Religionsunterricht haben?


Kinder, die den Religionsunterricht nicht besuchen, werden in anderen Klassen beaufsichtigt.
 

Ich erreiche Sie telefonisch nicht! Was kann ich tun?


Schreiben Sie mir ein Mail: direktion.914051@schule.wien.gv.at
 

Muss mein Kind die Nachmittagsbetreuung besuchen?


Nein, unsere Schule besuchen auch Kinder, die mittags nach Hause gehen.